Nutzungsbedingungen
Blaue Tonne Schlaue Tonne

Stand 01/2020

1. Altpapierentsorgung

Der Auftraggeber erhält einen 240 Liter Behälter. Die Aufstellung und der Abzug des Behälters sind kostenfrei. Der Behälter bleibt Eigentum von Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG. Der Kunde verpflichtet sich, den Behälter am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand zu stellen. Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Nachentsorgung. Das Betreten von privaten Grundstücken ist unseren Fahrern ausdrücklich untersagt. Tonnen aus Einbuchtungen müssen herausgezogen werden.

1.1. Was darf in die Tonne?

Die Blaue Tonne ist für Altpapier. Sie dürfen Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Taschenbücher, Kataloge, Prospekte, Kartonagen und Schachteln über die Blaue Tonne entsorgen.

2. Leerung

Die Leerung der Blauen Tonne erfolgt alle 4 Wochen (13 Leerungen/Jahr) gemäß Abfuhrplan, sofern Straße und Behälter für ein dreiachsiges Entsorgungsfahrzeug zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere die Parksituation an Kreuzungen/Ecken von Zufahrtsstraßen sowie die Leerung in Sackgassen. Sollte die Dienstleistung auf Grund von höherer Gewalt (Sturm, Feuer, Streik u. ä.) sowie Witterungsbedingungen wie Glatteis, nicht ausführbar sein, scheidet eine Haftung unsererseits (Kühl Entsorgung) grundsätzlich aus. Dem Auftraggeber steht der Abfuhrplan auf der Homepage www.blauetonne-schlauetonne.de als Download zur Verfügung.

3. Vertragslaufzeit

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist erstmalig nach einer Vertragsdauer von 1 Jahr mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform des § 126 BGB. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist eine anteilige Rückerstattung der Jahrespauschale nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Kühl hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere

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