1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Kühl Unternehmensgruppe (im Folgenden „KÜHL“) mit dem Kunden. Nur die vertragsschließende Gesellschaft der Kühl Unternehmensgruppe unterliegt den aus den Geschäftsbeziehungen resultierenden Pflichten.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn KÜHL ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
1.3 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, werden die AGB auch dann Vertragsbestandteil, wenn eine laufende Geschäftsbeziehung besteht und bei späteren Geschäften eine ausdrückliche Bezugnahme auf die AGB nicht nochmals erfolgt.
1.4 Der Kunde kann Verträge mit KÜHL auf folgenden Wegen schließen:
1.4.1 Verbraucher können Leistungen über den Online-Shop unter www.kuehl-entsorgung.de (im Folgenden „Online-Shop B2C“) beauftragen.
1.4.2 Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen können Leistungen über den Online-Shop unter https://go.kuehl-entsorgung.de (im Folgenden „Online-Shop B2B“) beauftragen.
1.4.3 Kunden können zudem über sämtliche andere Wege Leistungen mit zum Vertragsabschluss bevollmächtigen Mitarbeiter von KÜHL (im Folgenden „Vertragsschluss außerhalb des Online- Shops“) beauftragen.
Diese AGB entfalten für alle Vertragsabschlüsse Gültigkeit.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KÜHL.
2.1 „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2.2 „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
2.3 „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2.4 Soweit einzelne Regelungen dieser AGB entweder ausschließlich für die „Kundengruppe B2B“ (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) oder für die „Kundengruppe Verbraucher“ gelten, wird dies mittels Unterstreichungen hervorgehoben. Diese Regelungen gelten in diesem Fall nicht für die jeweils andere Kundenart. Die übrigen Bestimmungen gelten für alle Kunden gleichermaßen.
2.5 „Entsorger“ im Sinne dieser AGB ist KÜHL als Verwender der Abfälle.
2.6 Unter „Abfall“ im Sinne dieser AGB ist der gesetzlich definierte Abfallbegriff (§ 3 Abs.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der jeweils gültigen Fassung) zu verstehen, dieser umfasst auch Wertstoffe.
2.7 „Behälter“ sind Container oder sonstige Behältnisse, die der Sammlung des Abfalls zum Abtransport durch KÜHL und/oder der Aufnahme von Abfall und dem Abtransport durch KÜHL vom Kunden zur Entsorgungsanlage dienen. Soll der Behälter besondere Qualifikationen vorweisen, z.B. abrollbar, kranbar, stapelbar, gedeckelt oder flüssigkeitsdicht sein, ist dies vom Kunden bei Vertragsschluss gesondert mitzuteilen.
2.8 „Online-Shop“ umfasst sowohl den Online-Shop B2C als auch den Online-Shop B2B.
2.9 „Textform“ umfasst Brief, Fax und E-Mail.
3.1 Vertragsgegenstand ist – je nach Vereinbarung – die Bereitstellung eines Behälters zur Aufnahme von Abfällen zum vereinbarten Zeitpunkt, die Miete des Behälters durch den Kunden für die vereinbarte Mietzeit, die Sammlung und der Abtransport von Wertstoffen und Abfall vom Kunden zu einer Entsorgungsanlage (z. B. Deponie, Verbrennungsanlage, Behandlungsanlage, Sammelstelle oder dergleichen) oder die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle (im Folgenden: „Leistungen“).
3.2 Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, obliegt KÜHL die ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle und die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle.
3.3 Erweist sich eine mit dem Kunden vereinbarte Abladestelle zur Aufnahme des beförderten Gutes als ungeeignet, so bestimmen sich Rechte und Pflichten von KÜHL nach § 419 HGB.
3.4 KÜHL behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der Leistungen Subunternehmer zu beauftragen.
4.1 KÜHL bietet der Kundengruppe Verbraucher zum Vertragsschluss einen Online-Shop B2C an. Ein Anspruch auf Nutzung des Online-Shops B2C besteht nicht. Die Nutzung des Online-Shops B2C ist für die Kundengruppe B2B ausgeschlossen.
4.2 Die Bestellung von Leistungen über den Online-Shop B2C ist für die Verbraucher grundsätzlich auch ohne eine Registrierung möglich. Der Verbraucher hat jedoch die Möglichkeit, ein Kundenkonto anzulegen. Bei weiteren Bestellungen müssen die Daten dann nicht mehr neu erfasst werden. Diese werden in der Datenbank des Online-Shops B2C gespeichert und bei jeder neuen Bestellung automatisch eingefügt.
4.3 Wenn der Verbraucher die Möglichkeit zu Registrierung bzw. Anlage eines Kundenkontos nutzen möchte, muss das zur Verfügung gestellte Registrierungsformular ausgefüllt sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen bestätigt werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben ist der Verbraucher verantwortlich. Wenn sich persönliche Daten, insbesondere die Anschrift ändert, ist der Verbraucher für die Aktualisierung seiner Daten verantwortlich.
4.4 Die eingegebenen Daten des Verbrauchers werden nach Abschluss des Registrierungsvorgangs in der Kundendatenbank von KÜHL gespeichert. KÜHL nutzt die gespeicherten Daten unter Beachtung der aktuellen Datenschutzinformationen nur zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Details zu den Datenschutzinformationen kann der Verbraucher unter www.kuehl-entsorgung.de/datenschutz einsehen.
4.5 Nach Abschluss der Registrierung erhält der Verbraucher eine Bestätigung per E-Mail, die ihn über die Einrichtung des Benutzerkontos informiert. Die E-Mail-Adresse des Verbrauchers dient dabei als Benutzername. Das Passwort wählt der Verbraucher während des Registrierungsvorgangs selbst.
4.6 Durch die Registrierung als Verbraucher bzw. die Anlage eines Benutzerkontos entstehen keine weitergehenden Verpflichtungen. Eine Verpflichtung zur Abgabe oder Annahme eines verbindlichen Angebotes besteht zum Zeitpunkt der Registrierung nicht.
4.7 Der Verbraucher ist verpflichtet, Login-Daten vertraulich zu behandeln. Erlangt der Verbraucher Kenntnis vom Missbrauch der Login-Daten, so hat er KÜHL unverzüglich davon zu unterrichten. Bei Missbrauch ist KÜHL berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto zu sperren. Die Aufhebung der Sperre ist nur durch schriftlichen Antrag des Verbrauchers möglich.
4.8 KÜHL ist bemüht, den Zugang zum Online-Shop B2C ohne Unterbrechung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit besteht indes nicht. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen des Internets sowie aus anderen technischen Gründen sind möglich.
5.1 KÜHL bietet der Kundengruppe B2B zum Vertragsschluss und der Auftragsverwaltung einen Online-Shop B2B an. Ein Anspruch auf Nutzung des Online-Shops B2B besteht nicht. Die Nutzung des Online-Shops B2B ist für Verbraucher ausgeschlossen.
5.2 Zur Nutzung des Kundenportals über den Online-Shop B2B stellt KÜHL der Kundengruppe B2B ein Kundenkonto zur Verfügung. Über das jeweils dem Kunden zugeordnete Kundenkonto muss dieser dann für seine Mitarbeiter, die zur Durchführung von Bestellungen im Online-Shop von KÜHL befugt sein sollen, gesonderte „User-Accounts“ einrichten. Es sind in dem Registrierungsformular zunächst die Firma sowie die Adressdaten des Kunden anzugeben. Weiter sind die individuellen Daten der zur Durchführung von Bestellungen bei KÜHL legitimierten Mitarbeiter (im Folgenden „User“) anzugeben. Abschließend sind die Login-Daten anzugeben, d.h. eine Login-E-Mail-Adresse sowie ein auszuwählendes Passwort (im Folgenden „Login-Daten“).
5.3 Den Mitarbeitern des Kunden wird sodann jeweils eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink zugesandt. Die Registrierung ist vollständig abgeschlossen, wenn nunmehr der in der Bestätigungs-E-Mail mitversandte Aktivierungslink angeklickt wird. Danach kann der User sich mit seinen Login-Daten in das Kundenkonto einloggen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, für sich sowie für die User bei der Anmeldung und Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Daten anzugeben sowie etwaige Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen. Für fehlerhafte Informationen und die sich daraus ergebenden Folgen ist allein der Kunde verantwortlich. Grundsätzlich darf der User-Account nur von dem jeweiligen legitimierten Mitarbeiter genutzt werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, einen Missbrauch des User-Accounts sowie der Login-Daten auszuschließen.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Login-Daten vertraulich zu behandeln. Erlangt der Kunde bzw. der User Kenntnis vom Missbrauch der Login-Daten, so hat er KÜHL unverzüglich davon zu unterrichten. Bei Missbrauch ist KÜHL berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto zu sperren. Die Aufhebung der Sperre ist nur durch schriftlichen Antrag des Kunden möglich.
5.6 Das Kundenportal stellt derzeit folgende Informationen und Funktionalitäten bereit:
Sofern KÜHL das Kundenportal um weitere Inhalte und Dienste ergänzt, unterliegen diese ebenfalls diesen AGB.
5.7 KÜHL ist bemüht, den Zugang zum Online-Shop B2B und zum Kundenportal ohne Unterbrechung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit besteht indes nicht. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen des Internets sowie aus anderen technischen Gründen sind möglich.
6.1 Die Darstellung der Leistungen in dem Online-Shop stellen rechtlich unverbindliche Angebote dar und dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss ist ein elektronischer Bestellverlauf vorgesehen:
6.2 Der Kunde kann aus dem Angebot von KÜHL Leistungen auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Der Kunde hat dabei die erforderlichen Angaben insb. Abfallart, passende Behältergröße, Liefer- / Abholtermin, Aufstellort und Rechnungsadresse im dafür vorgesehenen Feld richtig und vollständig anzugeben beziehungsweise auszuwählen. Über den Button „Kaufen“ gibt er ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb befindlichen Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde während des Bestellprozesses durch Auswählen der Check-Box „Ich habe die AGB gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden“ die vorliegenden AGB akzeptiert sowie in die Datenschutzerklärung einwilligt.
6.3 KÜHL schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „drucken“ ausdrucken kann.
6.4 Der Vertrag kommt nicht bereits mit Eingang der Empfangsbestätigung zu Stande – diese dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung des Kunden bei KÜHL – sondern erst mit dem Versenden einer Bestätigung des Vertrages per E-Mail durch KÜHL (Auftragsbestätigung) oder mit der Lieferung der bestellten Behälter bzw. Leistung zum gewählten Termin. Die Auftragsbestätigung wird für die Kundengruppe B2B im Kundenportal unter „Status“ angezeigt.
6.5 KÜHL ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen anzunehmen. Lehnt KÜHL das Vertragsangebot ab oder nimmt KÜHL das Vertragsangebot innerhalb der fünf Werktage nicht an, kommt ein Vertrag nicht zustande.
7.1 Alle Angebote von KÜHL außerhalb der Online-Shops sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.
7.2 Zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss außerhalb der Online-Shops übermittelt der Kunde KÜHL eine Bestellung mindestens in Textform. Der Kunde hat in dieser Menge, Beschaffenheit, Zusammensetzung und andere Eigenschaften des Abfalls richtig und vollständig anzugeben
7.3 Der Kunde ist an seine Bestellung fünf Werktage gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn KÜHL die Bestellung innerhalb der Frist mindestens in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die Leistung ausführt.
8.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts Anderes angegeben ist. Die Preise umfassen, wenn nichts Anderes vereinbart ist, alle Leistungen von KÜHL einschließlich des Mietzinses für Behälter und den Hin- und Abtransport derselben (einschließlich 15 Minuten Wartezeit), nicht aber zusätzliche Barauslagen, wie z.B. Gebühren für behördliche Genehmigungen oder die Kosten für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. Diese werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
8.2 Bei Bestellungen über einen Online-Shop werden Preise im elektronischen Bestellverlauf angezeigt. Der Bruttobetrag wird am Ende der Bestellung ausgewiesen.
8.3 Sofern nach vertraglicher Vereinbarung Arbeitszeit berechnet wird, beginnt diese mit der Ankunft des Fahrzeuges an der Abholstelle und endet mit der Abfahrt des Fahrzeuges. Unter den Leistungen Transport / Behältertausch / -gestellung sind die oben genannten Arbeitszeiten nicht inkludiert.
8.5 In Ansehung von § 23 Abs.1 Nr. 1c) MessEV wird bei der Annahme von Abfallmengen unterhalb der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle eine materialabhängige Pauschale berechnet, mindestens aber ein ausgehängter Mindestbetrag. Ebenso erfolgt bei Entgegennahme von werthaltigem Material eine Vergütung durch KÜHL erst ab Erreichung der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle.
8.6 Mehrkosten für vergebliche An- und Abfahrten oder Wartezeiten über 15 Minuten hat der Kunde zu tragen, soweit er dies zu vertreten hat.
8.7 Wenn die Menge oder Art des Abfalls nicht der vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Menge oder Art entspricht, ist KÜHL berechtigt, dem Kunden den Preis für die entsprechende Abfallmenge oder Abfallart in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus findet Ziffer 11.9 dieser AGB Anwendung.
9.1 Verändern sich die Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, insbesondere tariflich geschuldete Löhne gemäß der Tarifverträge Entsorgungswirtschaft (insb. der Mindestlohn), Beseitigungs- und Verwertungskosten der von KÜHL bei Drittanlagenbetreibern genutzten Anlagen, Transportkosten (insb. Kraftstoff), sowie Steuern und sonstige Abgaben, ist KÜHL nach billigem Ermessen berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart dürfen von KÜHL nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. KÜHL wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
9.2 Soweit Leistungen von KÜHL nicht im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, steht KÜHL das Recht zur Preisanpassung erstmalig vier Monate nach Vertragsschluss zu.
9.3 Die Preisänderung kündigt KÜHL mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Preisänderung sowie der Gründe an. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von vier Wochen der von KÜHL angekündigten Preisanpassung in Textform widersprechen. Andernfalls gilt die Preisänderung zum genannten Zeitpunkt – der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf – als vereinbart. Widerspricht der Kunde, so steht KÜHL ein Sonderkündigungsrecht zu, dass KÜHL innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von drei Monaten geltend machen kann. Auf diese Folge wird der Kunde von KÜHL in der Mitteilung über die Preisänderung gesondert hingewiesen. Ein etwaiges ordentliches Recht zur Kündigung sowie das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.
10.1 Bei einem Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops ist das Entgelt sofort bei Erfüllung eines Auftrages und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. KÜHL ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. KÜHL ist nicht verpflichtet, den Auftrag vor Eingang der Vorauszahlung zu erfüllen. Vereinbarte Termine verschieben sich um den Zeitraum bis zum Eingang der Vorauszahlung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko ist KÜHL, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt KÜHL spätestens mit der Auftragsbestätigung.
10.2 Bei einem Vertragsschluss über einen Online-Shop kann der Kunde im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten können im Online-Shop vorab eingesehen werden. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Leistung und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. PayPal oder Kreditkartenunternehmen, gelten deren Allgemeine Vertrags-/ und Zahlungsbedingungen jeweils in der aktuellen auf der jeweiligen Webseite verfügbaren Fassung.
10.3 Zahlungsverzug des Kunden tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist.
10.4 Sollte der Kunde eine genehmigte und rechtmäßige Lastschrift ohne berechtigten Grund rückgängig machen, so hat dieser die KÜHL dadurch entstandenen Verwaltungskosten zu tragen.
10.5 Gegen Ansprüche von KÜHL kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht und der Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.1 Die Behälter dürfen ausschließlich mit den vertraglich vereinbarten Abfällen in der vereinbarten Art und Weise befüllt und beladen werden. Entsprechende Angaben dazu erhält der Kunde in den Online-Shops während des Bestellprozesses bei Auswahl der Abfallart durch Anklicken des Symbols . Bei Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops kann dem Kunden ein entsprechendes Merkblatt über die Befüllung des Behälters zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, mit geeigneten Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass der Behälter mit keinen anderen Abfällen befüllt wird und kein fremder Dritte den Behälter befüllen kann.
11.2 Die Befüllung des Behälters mit gefährlichen Abfällen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von KÜHL in Textform im Rahmen des Vertragsschlusses. Als solche Abfälle gelten insbesondere die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) genannten gefährlichen Abfälle. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich.
11.3 Gewicht, Menge sowie Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls sind vom Kunden vollständig und richtig anzugeben.
11.4 Der Kunde wird wegen der in den Abfällen enthaltenen Verpackungen keine eigenen Mengenstrommeldungen durchführen. KÜHL ist berechtigt, das gesamte Volumen dieser Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung selbst zu melden.
11.5 Für die Abrechnung ist die Einordnung des Abfalls durch KÜHL als Abfall zur Beseitigung oder Abfall zur Verwertung maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn die von KÜHL getroffene Einordnung falsch war.
11.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Befüllung der Behälter ausschließlich mit Abfällen erfolgt, die nach der jeweils gültigen Abfall(beseitigungs)satzung bzw. den Anlieferungskriterien der entsprechenden Gebietskörperschaft oder des annehmenden Anlagenbetreibers zugelassen sind. Der Kunde ist verpflichtet, sich diesbezüglich eigenständig zu informieren.
11.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Behälter sämtliche abfall- und transportrechtlichen Kennzeichnungspflichten und sonstige Pflichten, insbesondere der Gefahrgutverordnung, die den Absender, Verlader und/oder Befüller betreffen, eingehalten werden. Eine Übernahme solcher Verantwortlichkeiten durch KÜHL setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit KÜHL voraus.
11.8 Die Verpflichtungen des Kunden betreffend den Transport der Behälter enden mit der Vermischung der Abfälle von verschiedenen Kunden in den Sammelbehältern von KÜHL. Der Kunde bleibt jedoch für die Angabe zur Zusammensetzung seiner Abfälle und deren Kennzeichnung verantwortlich.
11.9 Können die Abfälle aufgrund der von der vertraglichen Vereinbarung abweichenden Befüllung von der ursprünglich vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage nicht angenommen werden, so wird KÜHL diese Abfälle im Einvernehmen mit dem Kunden zu einer anderen als die vorgesehene Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage verbringen. Kann das Einvernehmen nicht unverzüglich herbeigeführt werden, so ist KÜHL insbesondere berechtigt, entweder (i) den Abtransport dieser Abfälle zu verweigern, (ii) die Abfälle bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischenzulagern oder (iii) die Abfälle zu einer geeigneten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen. Dies gilt entsprechend, wenn sich eine vertragswidrige Befüllung der Behälter erst später herausstellt oder die vereinbarte Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle nicht möglich ist. KÜHL kann vom Kunden wegen dieser Maßnahmen Ersatz der entstandenen Schäden und der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Entsorgung der Abfälle kann darüber hinaus unmittelbar verweigert werden, wenn die Beschaffenheit der Abfälle nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht.
11.10 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Abfälle, die er an KÜHL zur Entsorgung übergibt, gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde oder des zuständigen Landkreises nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.
11.11 KÜHL ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.
12.1 Soweit KÜHL dem Kunden Behälter zur Verfügung stellt, werden diese an den Kunden vermietet. Soweit in diesen AGB nichts Anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB). KÜHL ist berechtigt, die durch die UVV-Prüfung von Behältern durch eine befähigte Person im Einklang mit DGUV 214-087, DGUV 214-016 und DGUV 214-017 entstandenen Kosten auf den Kunden umzulegen. Behälter können durch KÜHL jederzeit gegen gleichwertige Behälter ausgetauscht werden.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Behälter pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sowie für starke Verunreinigung (z.B. durch Farbreste, Beton etc.) oder die Entwendung eines Behälters, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen des Behälters beruht auf einem Verschulden von KÜHL.
12.3 Der Kunde hat KÜHL Schäden an Behältern unverzüglich anzuzeigen.
12.4 Die Behälter dürfen nur von KÜHL oder einen durch KÜHL beauftragten Subunternehmer eingesammelt, transportiert oder geleert werden. Eine Umstellung des Behälters – auch nur für kurze Zeit – vom Aufstellplatz ist untersagt.
12.5 Bei endgültigem Abzug eines Behälters, der kein Einmalbehälter ist, wird eine Endreinigungsgebühr fällig. Einmalbehälter sind solche Behälter, die mit dem Abfall entsorgt werden. Endgültiger Abzug ist jeder Abzug eines Behälters, der nicht lediglich des Tauschs oder der Leerung dient. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand, wobei die kleinste abrechenbare Zeiteinheit 6 Minuten beträgt.
13.1 Die Behälter werden nach Anweisung und auf Gefahr des Kunden abgestellt. Dem Kunden obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Behälter bereitzustellen. Die entsprechenden Hinweise im Rahmen des Bestellprozesses sind zu berücksichtigen. Der Standort muss ein gefahrloses Abstellen und Aufnehmen der Behälter ermöglichen und über eine hinreichend befestigte Zufahrt verfügen. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass der Aufstellplatz und die sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie die Zufahrtswege – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – für das Befahren mit Lkws, die die gesetzlichen Grenzen der §§ 32, 34 StVZO einhalten, geeignet sind und somit eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Vertrages gestatten. Hierfür wird KÜHL bei Vertragsabschluss, spätestens aber rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes, dem Kunden alle relevanten Gerätedaten des verwendeten Fahrzeugs, wie zulässige Gesamtmasse, auftretende Rad- und Stützdrücke, insbesondere die individuell auftretenden Stützdrücke des Lastmoments bei vollbeladendem Behälter und die daraus resultierenden Bodenbelastungen sowie die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit mitteilen. Erforderlichenfalls sind Lastabtragplatten (Unterlegplatten) zu verwenden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
13.2 Der Kunde hat bei jedwedem Anlass bezüglich der Bodenverhältnisse, der Einsatzstelle sowie der Zufahrtswege auf besondere Risiken hinzuweisen, die aus der Bodenbeschaffenheit resultieren und diese entweder selbst zu beseitigen oder in seinem Auftrag beseitigen zu lassen, soweit die Risiken aus seinem Risikobereich stammen. Insbesondere hat der Kunde alle Angaben zu machen, die für KÜHL erforderlich sind, um das Bodentragfähigkeitsrisiko der spezifischen Aufgabe zu beurteilen. Hierzu gehören insbesondere alle Angaben zu unterirdisch verlaufenden Kabelschächten, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume oder andere nicht erkennbare Risiken, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen bzw. die Stand- bzw. Betriebssicherheit des Fahrzeugs am Einsatzort beeinträchtigen könnten. Angaben und Erklärungen Dritter, deren sich der Kunde zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärungen des Kunden.
13.3 Der Kunde hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er KÜHL von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. Kann KÜHL ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB.
13.4 Wenn für die Aufstellung der Behälter Sondernutzungsgenehmigungen sowie privat- oder öffentlich- rechtliche Genehmigungen notwendig sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten einzuholen. Hiermit verbundene Dokumente sind KÜHL spätestens 24 Stunden vor Lieferung des Behälters vorzulegen. Sollten die benötigten Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen, behält KÜHL sich vor, die Anlieferung des/der Behälter bis zum Vorliegen der Genehmigung zu verschieben. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Kunde die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung etc.) zu sorgen.
14.1 Zeitangaben für Leistungen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Wenn der Kunde auf Anforderung die zur Auftragsausführung erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung stellt, verlängern sich Zeitangaben für Lieferungen und Leistungen um einen angemessenen Zeitraum.
14.2 Der Kunde kann frühestens zwei Wochen nach Ablauf des/der vereinbarten unverbindlichen Zeitangabe KÜHL auffordern zu liefern (Mahnung). Wird eine verbindliche Zeitangabe überschritten, kommt KÜHL bereits mit Überschreiten der Zeitangabe in Verzug.
14.3 In Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene, von KÜHL unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Transporthindernisse, Kräfte-, Energie-, Rohmaterial- oder Hilfsstoffmangel, nachträgliche Materialverknappung, Import- und Exportrestriktionen, behördliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Pandemien, Epidemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Stromausfall oder sonstige Betriebsstörungen), die KÜHL ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen auszuführen, verlängern sich Zeitangaben um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch für Fälle, in denen bei Abschluss des Vertrages existierende oder vorgesehene Entsorgungsmöglichkeiten in Zukunft ohne Verschulden von KÜHL nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. KÜHL ist verpflichtet, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. KÜHL wird sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. KÜHL und der Kunde werden sich bei Eintritt der höheren Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Führen solche Störungen zu einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten, kann jede Vertragspartei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. von diesem zurücktreten.
KÜHL erwirbt zu keiner Zeit Eigentum an den von ihr beförderten und/oder in ihren Behältern befindlichen Abfällen, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart. Das Eigentum geht mit Annahme durch die Entsorgungsanlage unmittelbar auf den Betreiber der Anlage über.
16.1 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden bzw. für die daraus entstehenden Aufwendungen. Er hat KÜHL von Ansprüchen Dritter freizustellen. § 254 BGB bleibt unberührt.
16.2 Für Verträge, die eine Behältergestellung und ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle zum Gegenstand haben, haftet KÜHL für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf (“wesentliche Vertragspflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
16.3 Für Verträge, die ausschließlich die Behältergestellung und Beförderung von Abfällen zum vereinbarten Abladeort zum Gegenstand haben, ist die Haftung von KÜHL bei Verlust oder Beschädigung des Beförderungsgutes begrenzt auf:
(i) 2 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des beschädigten oder in Verlust gegangenen Gutes, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne dieser AGB ist (§ 449 HGB).
(ii) 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts des beschädigten oder in Verlust gegangenen Gutes, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne dieser AGB ist (§ 431 HGB).
16.4 Die in Ziffer 15.2 und 15.3 vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, wenn KÜHL vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Darüber hinaus haftet KÜHL unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ebenso haftet KÜHL unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.5 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verjähren Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Leistung innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung, sofern diese nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige bzw. leichtfertige Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung, auf ein arglistiges Verschweigen von Mängeln, auf eine Nichterbringung garantierter Leistungen oder auf eine Übernahme von Beschaffungsrisiken von KÜHL zurückzuführen sind oder zu einer Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit führt. In diesen Fällen und im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
17.1 Verträge, die die wiederkehrende Entsorgung von Abfällen zum Gegenstand haben, werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 17.2 Solche Verträge mit der Kundengruppe Verbraucher sind erstmalig nach einer Vertragsdauer von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ordentlich kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform des § 126 BGB. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 17.3 Solche Verträge mit der Kundengruppe B2B sind erstmalig nach einer Vertragsdauer von vier Jahren mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Kalenderjahresende ordentlich kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform des § 126 BGB. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie insbesondere den gesetzlichen Datenschutzinformationen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die ausführlichen Datenschutzinformationen von KÜHL können im Übrigen unter www.kuehl-entsorgung.de/datenschutz eingesehen werden. Diese enthalten detaillierte Angaben, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, wie diese geschützt werden und welche Rechte die betroffene Person diesbezüglich hat.
19.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
19.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen KÜHL und einem Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand greift. KÜHL hat auch das Recht, den Kunden vor dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
19.3 Erfüllungsort ist der Sitz der vertragsschließenden KÜHL Gesellschaft.
20.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder diese Bedingungen eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Bestimmung auszufüllen, die dem von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
20.2 Nebenabreden und Vorbehalte sowie Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB müssen als solche bezeichnet werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die jeweils andere Partei. Von dieser Vereinbarung kann ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden.
20.3 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen behält sich KÜHL das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn ein hinreichender Grund hierfür gegeben ist. Sachliche Gründe sind insbesondere im Falle der Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten zu sehen. KÜHL wird den Kunden über die Änderung unter Angabe der Gründe mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Der Kunde kann den neuen Bedingungen bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden widersprechen. Widerspricht er nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. KÜHL besitzt im Falle des Widerspruches des Kunden ein Wahlrecht, ob der Vertrag unter Fortgeltung der alten Bedingungen fortgesetzt oder mit Datum des Wirksamwerdens der neuen Regelungen gekündigt wird.
20.4 Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereitgestellt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. KÜHL ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.