Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 BDSG). Dies gilt von der Erfassung bis zur Vernichtung der Daten. Fast alle in Ihrem Unternehmen vorhandenen Daten und Dokumente beinhalten sensible und vertrauliche Informationen, diese sollten für Dritte niemals zugänglich sein.
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Wir entsorgen in den Sicherheitsstufen 1 - 4 (mehr Infos hierzu)